Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Für die bevorstehende Bundestagswahl werden in der Kalenderwoche 4 die Wahlbenachrichtigungen versandt. Dann ist die Beantragung der Briefwahl möglich, entweder persönlich, über Internet oder per Brief.
Wahlscheine werden bis Freitag vor der Wahl, 21.02.2025, 15 Uhr ausgestellt. Später ist nur noch eine Ausstellung in plötzlichen Krankheitsfällen am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Briefwahl
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Stimmzettel vorliegen. Dies ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab 10. Februar 2025 möglich. Bei persönlicher Antragstellung im Rathaus ab dem 10. Februar 2025 kann sofort vor Ort gewählt werden. Es stehen Wahlkabinen zur Verfügung. Da mit einer hohen Wahlbeteiligung gerechnet wird, kann es zu Wartezeiten kommen, wofür wir um Geduld bitten.
Werden die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an einen anderen Ort geschickt, ist jeder Wähler persönlich verantwortlich, dass die Wahlbriefe wieder rechtzeitig an die Wahlbehörde der Stadt Waldkirch zurückgesandt werden.
Wahlbriefe die am Wahltag nach 18 Uhr bei der Stadt Waldkirch eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wahlschein online beantragen
Zur Wahl zum Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden.
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an: Wahlschein online beantragen.
So funktioniert`s
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lasen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldebehoerde@stadt-waldkirch.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall, müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Hinweis: Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Kalenderwoche 4 verschickt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter Tel. 07681/404-104 oder E-Mail: meldebehoerde@stadt-waldkirch.de.