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Wahl zum Beirat für Menschen mit Behinderung Meldung vom 07. Juli 2024

Gewählt werden für zwei Jahre: Acht  Mitglieder aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen Sechs  Mitglieder als Vertreter von Waldkircher Organisationen Wer darf wählen? Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, mit Hauptwohnsitz in Waldkirch, die im Sinne des SGB IX als schwerbehindert gelten (Grad der Behinderung mindestens 50) oder deren gesetzlicher Vertreter. Wer kann gewählt werden: 1. Personen die mindestens 18 Jahre alt sind, mit Hauptwohnsitz in Waldkirch, die nicht Vertreter/innen einer Organisation sind und die im Sinne des SGB IX als schwerbehindert gelten (Grad der Behinderung mindestens 50), oder deren gesetzliche Vertreter/innen. 2. Vertreterinnen und Vertreter von in Waldkirch ansässigen Organisationen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen und mindestens 18 Jahre alt sind. Hier ist es so, dass eine Organisation eine Vertreterin oder einen Vertreter benennt und dieser dann zur Wahl aufgestellt wird. Wahlvorschläge für Kandidaten/innen können zusammen mit der Zustimmungserklärung (entfällt, wenn der/die Kandidat/in sich selbst vorschlägt) des/der Kandidaten/in und dem Nachweis der Wählbarkeit (Kopie des  Schwerbehinderten- und des Personalausweises) bis Montag, 30. September, beim Wahlausschuss eingereicht werden. Formulare und weitere Informationen: Wahlvollmacht  (178 KB )     Wahlvorschlag Kandidaten (388 KB )       Wahlvorschlag Organisation (193 KB )       Zustimmung zum Wahlvorschlag (190 KB ) Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum Montag,30. September, eingereicht werden bei: Beirat für Menschen mit Behinderung -Wahlausschuss- Dezernat 2  Kultur, Bildung und Soziales Marktplatz 1-5, 79183 Waldkirch   Die Wahlversammlung findet am Samstag, 19. Oktober, von 14 bis 17 Uhr in der Aula der Kastelbergschule (Mozartstraße 2 B) statt. 
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