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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise geben

Mit der Hinweisgeberrichtlinie [Richtlinie (EU) 2019/1937] vom 23. Oktober 2019 verfolgt die Europäische Union das Ziel, Personen vor Nachteilen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen bestimmte (vor allem unionsrechtliche) Rechtsvorschriften erhalten und diese melden. 

Der Hinweis kann hier über das Formular abgegeben werden.

Unter dem folgenden Link können Sie mehr über das Hinweisgeberschutzgesetzt erfahren: Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz


Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

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