Vereinsförderrichtlinien
Der Gemeinderat hat im Dezember 2018 erstmals Förderrichtlinien für Vereine beschlossen.
Ziel dieser Vereinsförderrichtlinien ist es, eine einheitliche Grundlage für einmalige oder laufende Zuschussanträge zu schaffen. Sie sollen zum einen zur Orientierung und Grundlage für die antragstellenden Vereine dienen. Zum anderen ist dies auch eine Basis und Entscheidungsgrundlage für die städtischen Gremien. Die „Förderrichtlinien für Vereine, Organisationen und Vereinigungen“ sind am 1.1.2019 in Kraft getreten.
Den Beratungen im Gemeinderat, dem Ausschuss und den Ortschaftsräten ist ein Informationsabend mit den Vereinen am 12. November 2018 vorausgegangen. Dort haben Oberbürgermeister Roman Götzmann und die Verwaltung den Entwurf vorgestellt und mit den Vereinen diskutiert, um die Anregungen in die Beschlussfassung in den städtischen Gremien mit einfließen zu lassen.
Die Förderrichtlinien für Vereine der Stadt Waldkirch steht zum Download bereit:
Download der Förderrichtlinien für Vereine (barrierefreies PDF). (92 KB)
Die Ziele und Grundzüge der Vereinsförderrichtlinien stehen zum Download bereit:
Download der Ziele und Grundzüge der Vereinsförderrichtlinien (barrierefreies PDF). (22 KB)