Bauleitplanverfahren
Die Aufstellung eines Bebauungsplans durchläuft er ein bundeseinheitlich geregeltes Verfahren, in dem die Bürgerinnen und Bürger in der Regel zweimal Gelegenheit haben, ihre Anregungen vorzubringen. Zunächst stimmt der Gemeinderat über den Aufstellungsbeschluss ab. Der Aufstellungsbeschluss wird öffentlich im Amtsblatt bekannt gegeben.
Sobald das erste Plankonzept vorliegt, wird die Öffentlichkeit zum ersten Mal in den Planungsprozess einbezogen. Dieser Verfahrensschritt dient als erste Diskussionsgrundlage. Zum Plankonzept kann sich jeder informieren und äußern, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Fachabteilung Stadtplanung. Auch dies wird öffentlich im Amtsblatt bekannt gegeben.
Die Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange" und übergeordneter Behörden findet oft parallel statt. Wenn keine Anregungen im vorgegebenen Zeitraum eingegangen sind, kann der Gemeinderat den Bebauungsplan beschließen. Wurden Anregungen abgegeben werden diese geprüft und gegebenenfalls in den Bebauungsplan eingearbeitet. Es erfolgt ein weiterer Beschluss des Gemeinderats zur Offenlage einschließlich öffentlicher Bekanntmachung derer. Auch hier ist wieder die Beteiligung aller möglich.
Nach Prüfung durch die Verwaltung wägt der Gemeinderat – nach Vorberatung im Fachausschuss die Stellungnahmen mit den öffentlichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander ab. Anschließend beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung (Abwägung und Satzungsbeschluss). Führt der Abwägungsvorgang zu Änderungen im Bebauungsplanentwurf, so ist ein erneuter Auslegungsbeschluss zu fassen und es erfolgt eine weitere Offenlage. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird als amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt für jedermann verbindliches Ortsrecht dar. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan kann anschließend zu den Öffnungszeiten des Rathauses (Makrtplatz 1-5) eingesehen werden.