Schulen
Erziehung und Bildung werden in Waldkirch groß geschrieben. Die Stadt Waldkirch unternimmt deshalb große Anstrengungen, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein breites und differenziertes Bildungsangebot bereitzustellen. Waldkirch ist Schulstadt für rund 2.800 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und 750 Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen.
Für die Grundschulen gelten verbindliche Einzugsgebiete. Die einzelnen Schulbezirke sind in der Schulbezirkssatzung festgelegt.
Die Schulbezirkssatzung steht zum Download bereit:
Download der Schulbezirkssatzung (PDF). (6 KB)
Die Kastelbergschule und alle weiterführenden Schulen sind Wahlschulen. Für diese Schulen entfällt die Aufteilung in Schulbezirke.
Alle Schulen in Waldkirch im Überblick finden Sie auf unserer Webseite:
zur Schulübersicht.
Das Land Baden-Württemberg garantiert in der Verlässlichen Grundschule eine verbindliche Unterrichtszeit von der zweiten bis zur fünften Schulstunde. Damit Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden können, bietet die Stadt Waldkirch für Grundschulkinder zusätzlich nach dem Unterricht eine qualifizierte Betreuung an. Darüber hinaus gibt es Betreuungsangebote in den Schulferien. Spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten stehen dabei im Vordergrund.
Die Angebote der jeweiligen Schulen finden Sie in der Schulübersicht:
zur Schulübersicht.
Für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung an den städtischen Grundschulen und für zusätzliche Betreuungsangebote der Ganztagsschule wird ein monatlicher Elternbeitrag erhoben, der sich an den Angebotsformen und dem Einkommen der Eltern richtet.
Die Schulkindbetreuung-Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Waldkirch:
zu der Schulkindbetreuung-Gebührensatzung.
Der Landkreis Emmendingen gewährt Zuschüsse zu den Schülerbeförderungskosten nach der "Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten".
Die Satzung und die ergänzenden Richtlinien stehen zum Download bereit:
Download der Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten und ergänzende Richtlinien (PDF) (237 KB).
Die ergänzenden Richtlinien für die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten stehen zum Download bereit:
Download der ergänzenden Richtlinien für die Schülerbeförderungskosten (PDF). (174 KB)
Soziale Arbeit an Schulen bringt jugendspezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein. Sie ist eine zusätzliche pädagogische Ressource, die den schulischen Alltag und das schulische Leben bereichert. Damit wird am Lernort Schule eine zusätzliche, anders ausgerichtete pädagogische Fachkompetenz etabliert, die auch auf eine Öffnung von Schule und Erweiterung des nicht-formellen Lernens zielt. Schulsozialarbeit ist Soziale Arbeit am Ort Schule.