Antragsstellung

  • Dem ausgefüllten Antrag muss ein detaillierter Finanzierungsplan beigelegt werden.

  • Anschaffungen über 1.000 Euro können nicht gefördert werden. Anschaffungen mit geringeren Kosten müssen im Antrag dargestellt und begründet werden.

  • Spenden, weitere Fördermittel und andere Einnahmen müssen ebenfalls bereits mit einer erwarteten Summe im Antrag dargestellt werden. Sie müssen in voller Summe dem Projekt zugutekommen. Durch die Einnahmen und die Fördermittel darf kein Gewinn erwirtschaftet werden.

  • Sollte der Projektverlauf eine Anpassung der Finanzplanung ergeben, muss diese mit den Verantwortlichen bei der Stadt Waldkirch abgesprochen werden.
  • Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Leitung des Roten Hauses abgestimmt werden.

Abgabefristen sind jeweils der 30. April und der 30. Oktober
Die Entscheidung über die Anträge fällt die Jury im Mai und November
Frühester Beginn: Nach Absprache

Der Antrag erfolgt mit einem Formular, welches unter den folgenden Links heruntergeladen werden kann.

Das Formular für Vereine und Institutionen kann als PDF unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

"Formular Antrag Quartiersfond Rotes Haus Vereine und Institutionen“. (152 KB)

Das Formular für Privatpersonen kann als PDF unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

"Formular Antrag Quartiersfonds Rotes Haus Privatpersonen". (161 KB)

Das Formular für Vereine und Institutionen kann als WORD-Datei unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

"Formular Antrag Quartiersfond Rotes Haus Vereine und Institutionen“ (195 KB)

Das Formular für Privatpersonen kann als WORD-Datei unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

"Formular Antrag Quartiersfonds Rotes Haus Privatpersonen". (195 KB)

Das Team des Roten Hauses unterstützt Privatpersonen gerne beim Ausfüllen des Formulars. 

Das Sekretariat im Roten Haus übernimmt für Privatpersonen die Buchführung und Abrechnung der bewilligten Fördersumme.

Sie haben eine Idee für ein Projekt?

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung

Brigitte Schuster-Beck
Büroassistenz Rotes Haus
Telefonnummer 07681 490 127