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7. Punktuelle FNP-Änderung „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“

GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans auf der Gemarkung Buchholz in der Großen Kreisstadt Waldkirch für den Bereich der Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“ gefasst. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und die Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die gesetzliche Frist läuft vom 07. Oktober bis einschließlich 08. November 2024. Weitere Informationen sind den Bekanntmachungen zu entnehmen. Die in den Rathäusern ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

AUSLEGUNGSUNTERLAGEN

Unter dem folgenden Link können die Unterlagen der Offenlage der 7. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“ als PDF heruntergeladen werden:

Öffentliche Bekanntmachung_02.10.2024_Gutach (143 KB)

Öffentliche Bekanntmachung_02.10.2024_Waldkirch (143 KB)

Öffentliche Bekanntmachung_04.10.2024_Simonswald (143 KB)

FNPÄ_Cover (143 KB)

FNPÄ_Begründung (1,4 MB)

FNPÄ_Steckbrief (199 KB)

FNPÄ_Umweltbericht (346 KB)

FNPÄ_Deckblatt (1,5 MB)

FNPÄ_Abwägung Frühzeitige Beteiligung (523 KB)

Dezernat IV Planen Bauen und Umwelt

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