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Öffentliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Waldkirch werden im Amtsblatt, das Bestandteil des Elztäler Wochenberichts ist, veröffentlicht. Das Amtsblatt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Amtsblatt der Stadt Waldkirch

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Waldkirch

Im Zeitraum 21.11.2024 - 06.12.2024 findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit zur Kommunalen Wärmeplanung statt. 

Unter dem folgenden Link (63 KB) kann die Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung heruntergeladen werden. 

Der Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung ist hier auf der Homepage der Stadt Waldkirch veröffentlich und kann heruntergeladen werden.

Luftreinhalteplan Freiburg, 4. Fortschreibung vom 30.09.2024 - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 Abs. 5, 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz

Hier kann die öffentliche Bekanntmachung  des Regierungspräsidiums Freiburg (35 KB) heruntergeladen werden. 

Bekanntgabe der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet "Inried" der Gemarkung Waldkirch

Unter dem folgenden Link kann die "Bekanntgabe der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet "Inried" der Gemarkung Waldkirch" heruntergeladen werden: Bekanntgabe der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet "Inried" der Gemarkung Waldkirch (444 KB)

Öffentliche Bekanntmachung “Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen“

Unter dem folgenden Link kann die öffentliche Bekanntmachung "Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen" heruntergeladen werden: Öffentliche Bekanntmachung “Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen“ (25 KB)
 
 

Wirksamkeit der 8. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald zur Aufhebung der Sonderbauflächen für die Windkraftnutzung „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach i. Br. (OT Siegelau)

Unter dem folgenden Link kann die öffentliche Bekanntmachung zur Wirksamkeit der 8. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald zur Aufhebung der Sonderbauflächen für die Windkraftnutzung „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach i. Br. (OT Siegelau) als PDF heruntergeladen werden:

Öffentliche Bekanntmachung  (373 KB)Wirksamkeit der 8. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald zur Aufhebung der Sonderbauflächen für die Windkraftnutzung „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach i. Br. (OT Siegelau) (373 KB)

VERGABE DER GASKONZESSION

Bekanntmachung nach § 46 Abs.3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrags der Stadt Waldkirch

Bekanntmachungstext (56 KB)

Vertraulichkeitserklärung (32 KB)

Dienstanweisung (398 KB)

Dienstanweisung aktualisiert am 18. November 2024 (101 KB)

8. Punktuelle FNP-Änderung Windkraft

GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald hat am 02.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufhebung der Sonderbauflächen für die Windkraftnutzung „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach i. Br. (OT Siegelau) einzuleiten. In gleicher Sitzung beschloss der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald, die erfüllende Gemeinde (Große Kreisstadt Waldkirch) mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. Im Zeitraum vom 28.04. bis 09.06.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In der öffentlichen Sitzung am 28.09.2023 hat der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Während der Auslegungsfrist vom 09.10. bis zum 10.11.2023 können Stellungnahmen abgegeben werden per Mail an abteilung4.2@stadt-waldkirch.de oder bei der Großen Kreisstadt Waldkirch (Marktplatz 1 - 5 in 79183 Waldkirch), der Gemeinde Gutach i. Br. (Dorfstraße 33 in 79261 Gutach i. Br.) bzw. bei der Gemeinde Simonswald (Talstraße 12 in 79263 Simonswald).
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. 
Für weitere Informationen wird auf die Bekanntmachungen (s. u.) verwiesen.

Auslegungsunterlagen

Unter den folgenden Links können die öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinden Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald als PDF heruntergeladen werden:

Öffentliche Bekanntmachung Gutach (400 KB)

Öffentliche Bekanntmachung Waldkirch (400 KB)

Öffentliche Bekanntmachung Simonswald (400 KB)

Unter den folgenden Links können die öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinden Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald als PDF heruntergeladen werden:

9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung in Simonswald „Mattenhof“ und „Unterdörfle II“Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Unter dem folgenden Link kann die öffentliche Bekanntmachung zur "9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung in Simonswald „Mattenhof“ und „Unterdörfe II“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung" als PDF heruntergeladen werden:

9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung in Simonswald „Mattenhof“ und „Unterdörfle II“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (163 KB)

Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses für das Gebiet Inried, Gemarkung Waldkirch

Unter dem folgenden Link kann die Bekanntgabe zum Umlegungsbeschlusses für das Gebiet Inried, Gemarkung Waldkirch als PDF heruntergeladen werden:

Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses für das Gebiet Inried, Gemarkung Waldkirch (92 KB)


Informationen zur Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I und II (Weichwasserbrunnen) für die Wasserversorgung des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die öffentliche Bekanntmachung zur "Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I und II (Weichwasserbrunnen) für die Wasserversorgung des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen": Öffentliche Bekanntmachung  (83 KB)

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die "WASSERSCHUTZGEBIETSVERORDNUNG des Landratsamtes Emmendingen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen I und II (Weichwasserbrunnen) für die Wasserversorgung des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen (ZfP)“ (LfU-Nr. 316154)": Wasserschutzverordnung (6,3 MB)

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die Übersichtskarte des Wasserschutzgebiets: Übersichtskarte (4,5 MB) 

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die Karte des Wasserschutzgebiets: Wasserschutzgebiet (6,5 MB)

Informationen zur Erweiterung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Wasserversorgungsverband Mauracherberg

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die öffentliche Bekanntmachung zur "Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracherberg und der gemeinsamen Wasserversorgung Teningen/ Emmendingen": Öffentliche Bekanntmachung (116 KB)

Die Wasserschutzgebietsverdordnung im gesamten Wortlaut kann unter dem folgenden Link als PDF heruntergeladen werden: Wasserschutzgebietsverordnung des Landratsamtes Emmendingen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Tiefbrunnen I bis VI des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg und Tiefbrunnen I und II Teninger Allmend der Gemeinden Teningen und Emmendingen (8,2 MB)

Die Rechtsverordnung und Lagepläne finden Sie unter dem folgenden Link auf der Seite des Landratsamts Emmendingen: https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/aemter-ansprechpersonen/aemter-organigramm/dezernat-5/amt-fuer-wasserwirtschaft-und-bodenschutz 

Wasserrechtliche Vorhaben

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die öffentliche Bekanntmachung für das "wasserrechtliche Vorhaben Bauen im Grundwasser und Grundwasserhaltung für den Anbau von vier Wohneinheiten auf Gemarkung Kollnau": Öffentliche Bekanntmachung (66 KB)

Die Antragsunterlagen für das "wasserrechtliche Vorhaben Bauen im Grundwasser und Grundwasserhaltung für den Anbau von vier Wohneinheiten auf Gemarkung Kollnau" finden Sie als PDF unter dem folgenden Link: Antragsunterlagen (9,8 MB)

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

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