Gemeinderat und Gremien
Der Gemeinderat ist das zentrale Entscheidungsorgan der Stadt Waldkirch. Ihm gehören der Oberbürgermeister als Vorsitzender sowie 26 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte aus vier Parteien und Wählervereinigungen an. Sie werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt und gestalten die Entwicklung der Stadt aktiv mit. In verschiedenen Gremien beraten sie über wichtige Themen, um das Leben in Waldkirch gemeinsam zu gestalten.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Ziele und Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Der Gemeinderat kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Außerdem legt er das örtlich geltende Recht durch Satzungen fest.
Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst, die in der Regel einmal pro Monat mittwochs ab 18 Uhr stattfinden. Der Oberbürgermeister, der auch oberster Repräsentant der Stadt und Leiter der Verwaltung ist, leitet die Sitzung. Sitzungstermine, Sitzungsorte und Tagesordnungen werden jeweils eine Woche zuvor öffentlich bekannt gemacht. Nur wenige Angelegenheiten, in denen schutzwürdige Daten zur Sprache kommen können, werden im nichtöffentlichen Teil am Ende der Sitzung behandelt. Zu allen Beratungspunkten erhalten die Stadträtinnen und Stadträte Vorlagen mit der Darstellung des Sachverhaltes, um sich rechtzeitig vor der Beratung im Gemeinderat informieren zu können. Die Unterlagen sind im Ratsinfo-System der Stadt Waldkirch zugänglich:
zum Ratsinfo-System.
Die Namen und Kontaktdaten der Stadt- und Ortschaftsräte sind im Ratsinfo-System abrufbar:
zu den Kontaktdaten der Stadt- und Ortschaftsräte.