Gemeinderat
Allgemein
Der Gemeinderat der Stadt Waldkirch besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem sowie 26 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten aus vier Parteien und Wählervereinigungen. Sie werden direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt.
Aufgaben des Gemeinderates
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Ziele und Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Der Gemeinderat kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Außerdem legt er das örtlich geltende Recht durch Satzungen fest.
Entscheidungen des Gemeinderates
Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst, die in der Regel einmal pro Monat mittwochs von 18 Uhr an stattfinden. Sitzungstermine, Sitzungsorte und Tagesordnungen werden jeweils eine Woche zuvor am Aushang der Stadt Waldkirch öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind im Ratsinfo-System der Stadt Waldkirch zugänglich.
Nur wenige Angelegenheiten, in denen schutzwürdige Daten zur Sprache kommen können, werden im nichtöffentlichen Teil am Ende der Sitzung behandelt.
Zu allen Beratungspunkten erhalten die Stadträtinnen und Stadträte Vorlagen mit der Darstellung des Sachverhaltes, um sich rechtzeitig vor der Beratung im Gemeinderat informieren zu können.
Der Oberbürgermeister, der auch oberster Repräsentant der Stadt und Leiter der Verwaltung ist, leitet die Sitzung.
Weitere Gremien
Derzeit gibt es neben dem Gemeinderat einen Ausschuss für Technik und Umwelt und einen Ausschuss für Soziales und Verwaltung.
Kontakt zu den Stadt- und Ortschaftsräten
Die Namen und Kontaktdaten der Stadt- und Ortschaftsräte sind im Ratsinfo-System unter "Mandatsträger" abrufbar.