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Bebauungsplanverfahren "Areal Hirschenbrauerei"

Grundsätzliche Informationen

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 29.06.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Areal Hirschenbrauerei“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB freiwillig frühzeitig zu veröffentlichen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie dem Scoping zu den Fachbeiträgen Artenschutz und Umweltbelange vom  07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 (gesetzliche Veröffentlichungsfrist) veröffentlicht. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

Auslegungsunterlagen

Unter dem folgenden Link können die Unterlagen der frühzeitigen Veröffentlichung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei" als PDF heruntergeladen werden:

Öffentliche Bekanntmachung (436 KB)

Satzungen (466 KB)

Bebauungsplan_Planzeichnung  (258 KB)

Bebauungsvorschriften (230 KB)

Begründung (1,2 MB)

Scoping zu den Fachbeiträgen „Artenschutz“ und „Umweltbelange“ (1,8 MB)



Dezernat IV Planen Bauen und Umwelt

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79183 Waldkirch

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