Online-Terminvereinbarung
Hinweis: Aktuell ist die Erstellung digitaler Lichtbilder im Rathaus nicht möglich. Die dafür erforderlichen Geräte befinden sich noch in der Auslieferung. Sobald die Bereitstellung abgeschlossen ist, werden wir darüber informieren. Bis zum Erhalt der Geräte können die Bilder noch in Papierform oder digital, vom zertifizierten Fotografen, vorgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in der Abteilung 3.3 (Bußgeld, Gaststätten und Gewerbe, Ordnungsamt, Waffen und Sprengstoff sowie Wohnungslosigkeit) nur nach einer vorherigen Terminbuchung möglich sind.
Hinweis: Eine Terminvereinbarung bei "Gaststätten und Gewerbe" dient ausschließlich der gewerblichen Beratung zur Anzeigeannahme. Die Anzeige selbst ist online zu erstatten.
Weitere Infos
- Ein Gewerbe ab-, an- oder ummelden können Sie beim Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch:
zum Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch.
Bitte halten Sie dafür eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Ausweises zum Anhang an die Gewerbemeldung bereit. Ebenfalls sind in Kopie ggf. Erlaubnisse, Handwerkskarte, Erwerbstätigkeitsgestattung etc. bereitzuhalten.
Gewerbliche Beratung zur Anzeigeannahme
Gerne führen wir telefonisch eine gewerbliche Beratung zur Anzeigeannahme durch, unter der Telefonnummer: 07681-404-113.
Existenzberatung und steuerrechtliche Beratung
Existenzberatung sowie steuerrechtliche Beratung sind über die Fachbehörden Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein Freiburg, das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater einzuholen.
Gewerbeauskünfte
Gewerbe Auskünfte einfach beinhalten Name, Betriebsanschrift und Tätigkeit der Gewerbetreibenden. Bei erweiterten Gewerbe Auskünften ist das berechtigte Interesse zwingend nachzuweisen. Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register, ein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Auskunftserteilung liegt im Ermessen der Behörde.