Beglaubigungen von Zeugnissen und Unterschriften
Hinweis
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:
- Abschriften
- Ablichtungen (Fotografien)
- Vervielfältigungen
- Negative (Fotos bevor sie als Bild entwickelt sind)
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk.
Erklärung: ein Beglaubigungsvermerk ist ein Stempel und eine Unterschrift dafür, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. In erster Linie beglaubigen Behörden Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben. Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.
Zuständig
Bürgerservice
Rathaus
Marktplatz 1-5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Erster Samstag im Monat: 10:00 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
- Kopie des Schriftstücks