Gefahr durch in Verkehrsflächen ragende Büsche
Äste und Sträucher, die aus dem Garten in Straßen oder Gehwege hineinragen, sind ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. Oft sind Gehwege durch wuchernde Hecken und Sträucher so weit eingeengt, dass bereits für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist.
Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, Rollator oder Kinder auf dem Fahrrad, ist das Ausweichen auf die Straße gefährlich. Zudem wird nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen eingeschränkt, oft werden Verkehrszeichen, Beleuchtungen oder Hausnummern verdeckt. Auch von oben herabhängende Äste können den Verkehr erheblich beeinträchtigen.
Die Stadtverwaltung weist alle Haus- und Grundstückseigentümer darauf hin, dass sie nach den Vorschriften des Straßengesetzes Baden-Württemberg verpflichtet sind, diese Beeinträchtigungen zu entfernen. Über den Gehwegen muss eine Höhe von mindestens 2,5 Meter frei sein, über Straßen mindestens 4,5 Meter Höhe. Entlang des öffentlichen Straßenraums, hierunter fallen auch landwirtschaftliche öffentliche Wege, ist der Bewuchs auf die Grundstücksgrenze zurückzunehmen. Darüber hinaus sind Bäume, Sträucher und Hecken, welche die Sicht auf Verkehrsschilder, Straßenschilder, Hausnummern usw. behindern, zurückzuschneiden.
Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg- und Straßenbereich gemäß den Vorschriften freigehalten wird und die überhängenden Äste, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten werden.