Unterstützung beim Antrag auf Wohngeld
Wohngeld können Sie bekommen, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Und damit Sie familiengerecht wohnen können. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Sie für selbst genutzten Wohnraum haben. Es soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten bezahlen zu können. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss bekommen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum können es als Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie selbst darin wohnen.
Unter dem folgenden Link steht Ihnen ein Wohngeldrechner zur Verfügung, der einen Anhalt gibt, ob Sie wohngeldberechtigt sind:
Wohngeldrechner
Antragsunterlagen
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unter dem folgenden Link können Sie die Antragsunterlagen als PDF herunterladen:
Antragsunterlagen Mietzuschuss (264 KB)
Antragsunterlagen Lastenzuschuss (217 KB)
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen können Sie sich gerne an Frau Wisser und Herr Mita wenden. Die Telefonnummern sind: 07681 404-146 und 07681 404-148.
Bitte senden Sie den Antrag und die oben genannten weiteren Unterlagen postalisch an die folgende Adresse:
Anna Wisser und Alessandro Mita
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
79183 Waldkirch
Notwendige Unterlagen für Mietzuschuss
- Mietvertrag
- Mietzahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
- Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate ALLER Haushaltsmitglieder
- Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. Unterhaltstitel oder auf dem Kontoauszug)
- Gegebenenfalls Nachweis Kindergeldzahlung von der Familienkasse (z.B. auf dem Kontoauszug)
- Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung
Notwendige Unterlagen für Lastenzuschuss
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigung (von der Bank)
- Kontoauszug über Kreditzahlung
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ALLER Haushaltsmitglieder
- Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. auf dem Kontoauszug)
- Gegebenenfalls Nachweis Kindergeld (z.B. auf dem Kontoauszug)
- Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung