Unterstützung beim Antrag auf Wohngeld

Wohngeld können Sie bekommen, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Und damit Sie familiengerecht wohnen können. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Sie für selbst genutzten Wohnraum haben. Es soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten bezahlen zu können. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss bekommen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum können es als Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie selbst darin wohnen. 

Unter dem folgenden Link steht Ihnen ein Wohngeldrechner zur Verfügung, der einen Anhalt gibt, ob Sie wohngeldberechtigt sind:

Wohngeldrechner

Antragsunterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unter dem folgenden Link können Sie die Antragsunterlagen als PDF herunterladen: 

Antragsunterlagen Mietzuschuss (264 KB)

Antragsunterlagen Lastenzuschuss (217 KB)

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen können Sie sich gerne an Frau Wisser und Herr Mita wenden. Die Telefonnummern  sind: 07681 404-146 und 07681 404-148.

Bitte senden Sie den Antrag und die oben genannten weiteren Unterlagen postalisch an die folgende Adresse:

Anna Wisser und Alessandro Mita
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
79183 Waldkirch

Notwendige Unterlagen für Mietzuschuss

  • Mietvertrag
  • Mietzahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate ALLER Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. Unterhaltstitel oder auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls Nachweis Kindergeldzahlung von der Familienkasse (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung

Notwendige Unterlagen für Lastenzuschuss

  • Kaufvertrag 
  • Fremdmittelbescheinigung (von der Bank)
  • Kontoauszug über Kreditzahlung 
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ALLER Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls Nachweis Kindergeld (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartner:in

Anna Wisser und Alessandro Mita

Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummern

07681 404-146
07681 404-148

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Mittwoch
08.30 bis 13.00 Uhr (keine telefonische oder persönliche Erreichbarkeit)
 
Dienstag, Mittwochnachmittag, Freitag
nur mit Terminvereinbarung 
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr