Handlungsfeld Barrierefreiheit / Mobilität / Kommunikation
Ist-Zustand
- Bei Neubau und Sanierung von Straßen und öffentlichen Gebäuden wird sehr auf Barrierefreiheit (nach Landesbauverordnung) geachtet
- Gegenwärtig wird Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer eingegangen, nicht so sehr aber auf jene von Menschen mit anderen Einschränkungen
- Öffentlicher Personennahverkehr (Bus und Zug) ist oft nicht rollstuhlgerecht
- Öffentlicher Personennahverkehr ist eingeschränkt
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie Am Bruckwald und die Staatliche Sehbehindertenschule St. Michael sind nicht direkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
- Tourist-Information: bei der Neugestaltung der Webpage im Laufe des Jahres 2013 wird die Rubrik Barrierefreiheit zugefügt
- TÜV Seniorenfreundlichkeit durch den Stadtseniorenrat
Häufig genannte Probleme und Schwierigkeiten
- Eingeschränkte Mobilität: öffentlicher Personennahverkehr für Menschen im Rollstuhl nur schwer nutzbar. Menschen mit Behinderungen sind darauf angewiesen, von Verwandten oder Freunden gefahren zu werden, oder ein Taxi zu nehmen
- Kein Fahrkartenautomat am Bahnhof Waldkirch, Automat nur im Zug. Bedienung des Automaten ist aber v.a. für ältere Menschen schwierig
- Viele öffentliche Gebäude aber auch Praxen sind nicht barrierefrei zugänglich
- Kundenservice: Hemmschwelle und Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen
- Amts- und Behördengänge stellen für viele Menschen eine hohe Hemmschwelle dar
- Antragsformulare sind zu komplex und haben eine abschreckende Wirkung, die dazu führt, dass Anträge nicht gestellt werden
- Aus Angst vor Stigmatisierung werden Anträge für einen Schwerbehindertenausweis nicht gestellt
Empfehlungen
- Wartebänke für die Roter-Punkt-Haltestellen
- Aufstellung eines Fahrkartenautomaten am Bahnhof Waldkirch
- Barrierefreier Zugang zu Behörden und Ämtern
- Fahrplanvermerke zu rollstuhlgerechter/barrierefreier Beförderung
Ideen
- Begleitungsangebot für Behördengänge
Forderungen der UN-BRK für das Handlungsfeld Wohnen
- Art. 4: Allgemeine Verpflichtungen: Barrierefreiheit ist eines der Querschnittsthemen der UN-BRK und fließt daher in alle anderen Handlungsfelder mit ein.
- Art. 9: Zugänglichkeit: Dieser Artikel betont die umfassende Rolle der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, um ein selbstbestimmtes Leben möglich zu machen. Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu treffen mit dem Ziel, „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikations-technologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit … offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“
- Art. 20: Persönliche
Mobilität: Die
persönliche Mobilität
von Menschen mit Behinderungen soll
gefördert und der Zugang zu
Mobilitätshilfen erleichtert werden, um ein
möglichst hohes Maß
an Unabhängigkeit erreichen zu
können.