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Leistungen

Leistungen

Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen

Wenn Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen.

Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte des Landes von großer Bedeutung. 

Das Archivgut wird in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven verwahrt.

Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

Tipp: Das Landesarchiv Baden-Württemberg sorgt dafür, Archivgut als Teil des kulturellen Erbes und der Erinnerungskultur zu sichern, zu erhalten und zugänglich zu machen.

Es hat sieben Standorte:

  • Freiburg
  • Karlsruhe
  • Ludwigsburg
  • Neuenstein
  • Sigmaringen
  • Stuttgart und
  • Wertheim
  • Kornwestheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
  • bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
    • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
    • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
  • für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
    • präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
    • Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte

Verfahrensablauf

Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen.

Tipp: Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Personalausweis oder Reisepass

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.04.2019 freigegeben.

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

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Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

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