Handlungsfeld Bildung und Erziehung

Ist-Zustand

  • Kooperationsklassen: SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf werden gemeinsam unterrichtet
  • Kindergärten und Kindertagesstätten bieten Betreuung von Kindern mit Behinderungen an und berichten von überwiegend guten und bereichernden Erfahrungen
  • SchulsozialarbeiterInnen sind an allen Schulen Waldkirchs im Einsatz, sie vernetzen den schulischen Lebensraum mit anderen Kinder- und Jugendhilfeleistung, bieten Beratung, Einzelhilfe und sozialpädagogische Projekte an
  • Gute Kooperation zwischen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Ärzten und anderen therapeutischen Diensten (wie Heilpädagogik, Ergotherapie usw.)
  • Schulsozialpraktika als Chance, Interesse und Verständnis für Menschen mit Benachteiligungen zu wecken
  • Projekte mit Kindergärten und Einrichtungen für SeniorInnen werden als positive Erfahrungen gewertet, die Kinder früh für Bedürfnisse und Einschränkungen anderer sensibilisiert

Häufig genannte Probleme und Schwierigkeiten

  • Die Zahl der einzuschulenden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist nicht absehbar, jedoch richtet sich die finanzielle Bezuschussung genau danach
  • Kindergärten sind gerne bereit, Kinder mit Behinderungen aufzunehmen. Jedoch ist die Erarbeitung eines inklusiven Konzeptes für Kindergärten sehr komplex. Zum einen ist nicht abschätzbar, wie viele Kinder mit Behinderungen in Regelkindergärten angemeldet werden. Zum anderen sind die Behinderungsbilder und Betreuungs-anforderungen sehr individuell und unterschiedlich
  • Mangelnde Unterstützung bildungsferner Familien beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Schule
  • Der Einsatz von Sozialarbeitern in der Jugendarbeit und an Schulen wird positiv bewertet, jedoch sind die Deputate nicht ausreichend
  • Zugang zu benachteiligten Menschen zu bekommen ist oft schwierig und die Nutzung der Möglichkeiten zur Teilhabe wird als stark bildungsabhängig wahrgenommen
  • Familiäre Schwierigkeiten sind häufig Ursache von Auffälligkeiten und Problemen von Kindern und Jugendlichen
  • Angebote zur Unterstützung und Förderung von SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten werden nicht voll ausgeschöpft, da die Beantragung von Maßnahmen meist kompliziert ist und mehrere Stellen involviert sind
  • Amts- und Behördengänge stellen für viele Menschen eine hohe Hemmschwelle dar

Empfehlungen

  • Fördermittel sollten einfacher und schneller zur Verfügung stehen 
  • Anträge sollten in einfache Sprache übersetzt werden
  • Einrichtung eines Beratungshauses, das unterschiedliche Beratungsstellen an einen Ort bündelt
  • Einrichtung einer Bürgerservicestelle, an die sich BürgerInnen bei Fragen und Problemen mit Behörden wenden können
  • Verbesserte Unterstützungsangebote von bildungsfernen Familien beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Schule

Ideen

  • Anerkennung von sozialem Engagement und sozialem Verhalten an Schulen, z.B. durch jährliche Preisverleihungen
  • Börse für Kinderbetreuung/Babysitting (z. T. gibt es dieses Angebot beim Kinderschutzbund)

Forderungen der UN-BRK für das Handlungsfeld

Artikel 7: Kinder mit Behinderungen

  • (1) „Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.“
  • (2) „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
  • (3) Kinder mit Behinderungen haben das Recht, ihre Meinung in Angelegenheiten, die sie betreffen, frei zu äußern, „ wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.“

ABTEILUNG 2.2 JUGEND, SOZIALES UND INTEGRATION

Inklusionsbeauftragte Juliane Hehn

Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404-239
E-Mail juliane.hehn@stadt-waldkirch.de