Förderung Balkonsolar
Balkonsolarmodule sind kleine Stecker-Solarstromanlagen mit einer Größe von rund 1,5 bis bis 2,5m². Sie ermöglichen es Mietern und Wohnungseigentümern auf der Terrasse oder dem Balkon Sonnenstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Dezentrale und erneuerbaren Energieproduktion kann so auch ohne eigenes Dach erfolgen. Die Förderrichtlinie ist als PDF unter dem folgenden Link abrufbar: Förderrichtlinie Balkonsolar (220 KB)
Was wird gefördert?
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte mit mindestens 300 Watt, die mit einem oder mehreren Wechselrichtern an einen Stromkreis im Haushalt angeschlossen werden. Die hierfür geltenden Normen sind vom Betreiber/der Betreiberin der Anlage einzuhalten. Geltende Produktrichtlinien und rechtliche Voraussetzungen müssen vor der Installation auf Aktualisierungen geprüft werden, beispielsweise über die Verbraucherzentrale oder bei der DGS-Arbeitsgruppe PVplug unter www.pvplug.de.
Wie wird gefördert?
Die Stadt gewährt pro Haushalt einen Zuschuss von 50% des Kaufpreises bei einem Höchstförderbetrag von 200 Euro. Förderanträge können für Maßnahmen gestellt werden, die im Jahr 2024 umgesetzt wurden. Eine rückwirkende Förderung über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Für alle Anträge und zugehörige Unterlagen gilt, dass diese bis zum 30. November des aktuellen Jahres vollständig vorliegen müssen, damit die Förderung ausbezahlt werden kann.
Die Fördermittelvergabe verläuft nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, dass die Reihenfolge des Eingangs der Antragstellung ausschlaggebend ist. Gefördert wird, bis die Summe von 40.000 Euro aufgebraucht ist.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Außerdem muss das entsprechende Gebäude auf der Gemarkung Waldkirch liegen.
Antragstellung
Nach Eingang des Antrags und bei Auszahlung des Förderzuschusses wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Anträge in Papierform oder per E-Mail werden ausdrücklich nicht angenommen und sind ausschließlich über dieses Formular zu stellen.
Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Sollten mehr Anträge eingehen, als Fördermittel vorhanden sind, werden die Antragsteller entsprechend informiert.
Sollten wieder Mittel verfügbar sein (z.B. weil in Prüfung befindliche Anträge negativ beschieden werden), rücken die gestellten Anträge in der Reihenfolge des Eingangsdatums nach.
Bei deutlich absehbarer Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets können keine Förderanträge mehr gestellt werden, in diesem Fall wird die Stadt Waldkirch auf ihrer Webseite die Bürger entsprechend informieren. Anlagen die bereits durch ein anderes Förderprogramm gefördert wurden (sei es durch Landesmittelförderung oder Bundesmittelförderung), können nicht zusätzlich durch die Stadt Waldkirch gefördert werden.
Stadtseitig erfolgt keine Prüfung zur Verträglichkeit der Antragstellung mit anderen Förderprogrammen und die Stadt Waldkirch übernimmt keine Haftung für eventuell durch die Inanspruchnahme dieses kommunalen Förderprogramms wegfallende oder gekürzte Fördermittel an anderer Stelle.
Eine Förderung aus dem Balkonsolar-Förderprogramm der Stadt Waldkirch ist für jeden Haushalt lediglich einmalig möglich.
Für Fragen und Informationen steht Ihnen gerne Klimaschutzmanager Markus Dangel per E-Mail an markus.dangel@stadt-waldkirch.de zur Verfügung.
Verwendungsnachweis
- Rechnung über den Preis der Balkonsolaranlage (Installationskosten können nicht gefördert werden bitte im untenstehenden Antragsformular hochladen).