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Hinweise zur Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni

Aufgrund zahlreicher Anfragen weist die Wahlbehörde der Stadt Waldkirch auf folgende Punkte hin:

Aus den zugesandten Wahlbenachrichtigungen ist ersichtlich, zu welchen Wahlen die einzelnen Bürger berechtigt sind. Ebenso findet man dort das Wahllokal, in dem man zur Wahl zugelassen ist. Jedem Wahlberechtigten werden die Stimmzettel der Kommunalwahlen bis spätestens am Tag vor der Wahl per Post zugeschickt. Das Ausfüllen der Stimmzettel in der Wahlkabine ist erlaubt, nimmt jedoch sehr viel Zeit in Anspruch und verzögert die zügige Wahlhandlung. Es wird deshalb dringend darum gebeten, die Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen.
Bei diesen Wahlen können Bewerberinnen und Bewerber entweder eine, zwei oder sogar bis zu drei Stimmen erhalte. Das heißt kumulieren und muss mit der Zahl 1, 2 oder 3 hinter dem jeweiligen Namen gekennzeichnet werden. Die Gesamtstimmenzahl darf nicht überschritten werden - wie viele Stimmen möglich sind, steht oben auf den Stimmzetteln. Wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin nur eine Stimme erhalten soll, reicht ein Kreuz hinter dem entsprechenden Namen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit des Panaschierens. Dies bedeutet, dass Sie den von Ihnen bevorzugten Wahlvorschlag in den freien Zeilen um die Kandidaten anderer Wahlvorschläge ergänzen können, denen Sie auch Stimmen geben wollen. Dieses Vorgehen erleichtert die Ergebnisermittlung. Im Wahllokal werden den Wählern farblich passende Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Die mitgebrachten und vorausgefüllten Stimmzettel sind in der Wahlkabine in die farblich passenden Umschläge zu verpacken und danach in die Wahlurne zu werfen. Stimmzettel sind im Notfall zusätzlich noch am Wahltag im Wahllokal erhältlich. Die Stimmzettel für die Europawahl werden erst im Wahllokal ausgegeben. Bei dieser Wahl werden keine Umschläge verwendet. Der Stimmzettel ist im Wahllokal auszufüllen (eine Stimme) und gefaltet in die entsprechende Wahlurne zu werfen. Falls die Wähler am Wahltag nicht verhindert sind und die Möglichkeit haben, im Wahllokal zu wählen, ist es nicht erforderlich, Briefwahl zu beantragen.
Wer per Briefwahl abstimmt, muss dafür sorgen, dass die Briefe rechtzeitig mit der Post transportiert werden oder sie bis allerspätestens am Sonntagabend um 18 Uhr im Briefkasten der Wohnortgemeinde eingeworfen sind. Die Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo sich das Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte und tragen Sie mit einer hohen Wahlbeteiligung zu einer ausgewogenen und mehrheitswiderspiegelnden Bildung unserer politischen Gremien bei.

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