Fahrradzonen und Fahrradstraßen in Waldkirch
Fahrradzonen in der Kernstadt und den Stadtteilen Kollnau und Buchholz
In Waldkirch gibt es im Stadtteil Kollnau rund um die Realschule, im Stadtteil Buchholz rund um die "Neue Ortsmitte" und in der Kernstadt rund um das Schulzentrum drei Fahrradzonen.
Fahrradzonen erstrecken sich über mehrere Straßen. In einer Fahrradzone haben Fahrräder und E-Scooter Vorrang, Autos sind nur zu Gast (dennoch gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet). Erlaubt sind Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen. Alle anderen Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn sie - wie bei uns - per Zusatzschild zugelassen sind.
Fahrradstraßen erstrecken sich durch ganz Waldkirch
Fahrradstraßen erstrecken sich über einzelne Straßenzüge. Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie in einer Fahrradzone: Radfahrende und E-Scooter haben Vorrang.
Wer darf was?
Fussgänger*innen
- Fußgänger:innen benutzen den Gehweg
- In einer Fahrradstraße oder -zone ohne Gehweg oder Seitenstreifen dürfen Fußgänger*innen innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen.
- Durch den ruhigeren Verkehr ist ein Queren an beliebigen Stellen deutlich erleichtert.
Fahrräder und E-Scooter motorisiert bis 25 km/h
- Radfahrende und E-Scooter dürfen nebeneinander fahren – das ist ausdrücklich erlaubt.
- Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren.
- Es gilt rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet.
- Zebrastreifen und Ampeln gelten wie gewohnt.
S-Pedelecs, motorisiert bis 45 km/h, Motorräder und Autos
- Durch das Zusatzschild ist die Nutzung erlaubt (auch Busse und LKWs).
- Die Fahrgeschwindigkeit ist an den Radverkehr anzupassen.
- Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radfahrende mit mindestens 1,50 m Abstand überholen.
- Soweit keine Beschilderung dies einschränkt, darf geparkt werden.