Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Leistungen

Leistungen

Leistungen

Förderung von Rettungswachen beantragen

Für den Bau von Rettungswachen, wovon neben den Neubauten auch Um- und Erweiterungsbauten, sowie Sanierungen umfasst sind, können die nachfolgenden Hilfsorganisationen Fördermittel beantragen.

Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:

  • Deutsches Rotes Kreuz,
  • Arbeiter-Samariter-Bund,
  • Johanniter-Unfall-Hilfe,
  • Malteser Hilfsdienst,
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und
  • der Bergwacht.

Zuständige Stelle

Die Bewilligungsstelle für die Förderung sind die jeweils zuständigen Regierungspräsidien. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die zu fördernde Maßnahme befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um eine Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen des Rettungsdienstes beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer oben genannten Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 2 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes beauftragt sein.

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Förderung von Rettungswachen erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:

  • Wenn Sie eine Baumaßnahme an einer Rettungswache planen, nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf, um die Planungen abzustimmen.
  • Ihren Antrag reichen Sie mit den dazugehörigen Anlagen über den Onlineantrag ein.
  • Die Regierungspräsidien prüfen anschließend die Anträge und berechnen die Fördersumme.
  • Die berechneten Fördersummen werden dem Innenministerium zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorgeschlagen.
  • Das Innenministerium stellt das Jahresförderprogramm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf und hört nach § 26 Absatz 4 des Rettungsdienstgesetzes den Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) dazu an.
  • Die finale Bescheiderstellung erfolgt durch die Regierungspräsidien, ebenso wie die Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.

Fristen

Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung beifügen:

  • Fördermittelberechnung
  • Begründung der Maßnahme
  • Lageplan (mindestens Maßstab 1:1000 mit Darstellung der Erschließung)
  • Bauplanetwurf (Maßstab 1:100)
  • Flächenberechnung (Nettogrundfläche nach DIN 277)
  • Ausgabenberechnung, Kostenberechnung (bei Hochbauten nach DIN 276 Teil 2 bis zur 3. Ebene)
  • Kaufvertrag / Eintragung des Nießbrauchs oder ähnlichem im Grundbuch (Grundbuchauszug) des Grundstücks / Mietvertrag
  • Baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Bewilligungen
  • Auszug aus dem Bereichsplan
  • Beschlüsse und Stellungnahmen des Bereichsausschusses
  • Nachweis der Abstimmung mit den benachbarten Rettungsdienstbereichen
  • Konzept zur Vorhaltung der Ersatzfahrzeuge
  • Erklärung zur Notstromversorgung

Kosten

Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung Ihrer Anträge durch die Regierungspräsidien umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

  • 26.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook