![Stadt Waldkirch im Schnee](/site/Waldkirch/data/884187/resize/Frühling%2025.4.2013%20Jürgen%20Gocke%20(11).jpg?f=%2Fsite%2FWaldkirch%2Fget%2Fparams_E-412274687%2F2138795%2FFr%25C3%25BChling%252025.4.2013%2520J%25C3%25BCrgen%2520Gocke%2520%252811%2529.jpg&w=1680&h=630&m=C)
Unterstützung bei der Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Hinweis
Sie können eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie:
- staatliche Sozialleistungen bekommen, wie zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder wenn Sie taubblind sind
- oder wenn Sie Blindenhilfe bekommen.
Früher waren das die GEZ-Gebühren. Sie können einen Link anklicken zum Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.
Zuständig für die Antragstellung
Anna Wisser und Alessandro Mita
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefon: 07681 404 -146 und 404-148
Zuständig für die Bewilligung
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der rechten Seite.