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Unterstützung beim Antrag auf den Waldkirch-Pass

Hinweis

Der Waldkirch-Pass ist für Familien mit geringem Einkommen und Einzelpersonen mit geringem Einkommen. Sie sollen damit an unterschiedlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Oder Einrichtungen der Stadt Waldkirch besuchen können.
 
Bei Nachweis von niederen Einkommen oder Rente wird der Waldkirch-Pass ebenfalls gewährt. 

Sie können einen Waldkirch-Pass bekommen, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und den Bescheid dazu vorlegen:

  • Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfebescheid
  • Arbeitslosengeld II – Bescheid
  • Jugendhilfebescheid
  • Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt. Erklärung: ein Aufenthaltstitel gibt Auskunft darüber, ob ein Asylbewerber hier wohnen darf.
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
  • Niederes Einkommen oder Rente

Der Waldkirch-Pass ist ein Jahr gültig.

Die Ermäßigung beträgt 50%.

Zuständig

Anna Wisser und Alessandro Mita
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefon: 07681 404 -146 und 404-148 

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der rechten Seite.

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartner:in

Anna Wisser und Alessandro Mita

Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummern

07681 404-146
07681 404-148

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Mittwoch
08.30 bis 13.00 Uhr (keine telefonische oder persönliche Erreichbarkeit)
 
Dienstag, Mittwochnachmittag, Freitag
nur mit Terminvereinbarung 
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr