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Unterstützung beim Antrag auf den Waldkirch-Pass

Hinweis

Der Waldkirch-Pass ist für Familien mit geringem Einkommen und Einzelpersonen mit geringem Einkommen. Sie sollen damit an unterschiedlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Oder Einrichtungen der Stadt Waldkirch besuchen können.
 
Bei Nachweis von niederen Einkommen oder Rente wird der Waldkirch-Pass ebenfalls gewährt. 

Sie können einen Waldkirch-Pass bekommen, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und den Bescheid dazu vorlegen:

  • Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfebescheid
  • Arbeitslosengeld II – Bescheid
  • Jugendhilfebescheid
  • Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt. Erklärung: ein Aufenthaltstitel gibt Auskunft darüber, ob ein Asylbewerber hier wohnen darf.
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
  • Niederes Einkommen oder Rente

Der Waldkirch-Pass ist ein Jahr gültig.

Die Ermäßigung beträgt 50%.

Zuständig

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefon: 07681 404-9221

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der rechten Seite.

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartnerinnen

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach


Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummer

07681 404-9221

E-Mail

wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr