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Lebenslagen

Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes

Als Hilfe für die Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes haben wir eine Checkliste ohne Anspruch auf Vollständigkeit erstellt, die Ihnen bei der Orientierung helfen kann.

Auslandsstudium

O Zeitpunkt (während des Studiums, Master im Ausland)

O Auswahl der Hochschule und des Fachbereiches (Partnerhochschulen oder selbst ausgesuchte Hochschule)

O Integration in das Studium (Fragen zur Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen vorab klären)

O Finanzierung (Stipendium, BAföG)

O Erwerb der Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Erwerb der nötigen Nachweise (z.B. TOEFL-Test)

O Internationaler Studierendenausweis (ISIC)

O Auslandskrankenversicherung

O Unfall- und Haftpflichtversicherung

O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen)

O Visum beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis

O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland)

O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft)

Auslandspraktikum

O Zeitpunkt (Semesterferien, Urlaubssemester)

O Auswahl des Betriebes und Festlegung der Tätigkeit (Vertrag)

O Integration in das Studium (Anerkennung des Praktikums, soweit in der Studienprüfungsordnung Ihres Studiengangs vorgeschrieben)

O Finanzierung (Praktikumsvergütung vertraglich festhalten oder Bewerbung um Stipendium beziehungsweise Antrag auf Auslands-BAföG)

O Erwerb der Sprachkenntnisse

O Internationaler Studierendenausweis (ISIC)

O Auslandskrankenversicherung

O Unfall- und Haftpflichtversicherung

O notwendige Gesundheitsvorsorge (empfohlene Schutzimpfungen) oder notwendige Atteste über Ihren Gesundheitszustand

O Visum beziehungsweise Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung

O Planung der Reise (z.B. Flugreservierung, Informationen über Transportmöglichkeiten im Gastland)

O Wohnung (Familienunterbringung, Wohnheim oder Wohngemeinschaft)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat ihn am 10.01.2019 freigegeben.

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