Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Lebenslagen / Grundstück / Grundstückseigenschaften / Neuordnung von Grundstücken / Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren

Lebenslagen

Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren

Als beteiligte Person in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie

  • die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
  • die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde einsehen,
  • sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
  • sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde wenden,
  • Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
  • Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
  • Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
  • vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
  • Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.

Vertiefende Informationen

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bietet auf seinen Internetseiten Informationen zum Thema "Flurneuordnung".
Ebenfalls dort finden Sie unter "Aktuelles/Veranstaltungen" auch die angebotenen Seminare zur Flurneuordnung.
Dort finden Sie auch Programme schon durchgeführter Seminare. Es werden in zweitägigen Seminaren grundlegende Informationen für künftige Teilnehmer von geplanten Flurneuordnungsverfahren vermittelt.
Wesentliche Inhalte sind

  • der Ablauf von Flurneuordnungsverfahren und die Verfahrensarten,
  • die Finanzierung,
  • die Aufgaben und Möglichkeiten der Teilnehmer und der Teilnehmergemeinschaft,
  • die Möglichkeiten zur Realisierung regionaler und überregionaler Infrastrukturmaßnahmen und
  • die Zielsetzungen von Landentwicklung und Landespflege.

Freigabevermerk

07.05.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12 Uhr
Donnerstag: 14 - 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 - 15.30 Uhr

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Presse- und Medienanfragen

E-Mail: presse@stadt-waldkirch.de
Telefon: +49 7681 404-224
+49 7681 404-235
Mo - Fr 8 -12 Uhr