![Stadt Waldkirch im Schnee](/site/Waldkirch/data/884187/resize/Frühling%2025.4.2013%20Jürgen%20Gocke%20(11).jpg?f=%2Fsite%2FWaldkirch%2Fget%2Fparams_E-412274687%2F2138795%2FFr%25C3%25BChling%252025.4.2013%2520J%25C3%25BCrgen%2520Gocke%2520%252811%2529.jpg&w=1680&h=630&m=C)
Lebenslagen
Jugendwohnheime
Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden . Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:
- sie sich in einer Ausbildung befinden,
- sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
- sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
- sie berufstätig sind.
In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:
- Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
- Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
- Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
- Sozialpädagogische Begleitung,
- Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.
Freigabevermerk
Stand: 21.08.2023
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg