Sterbefall
Hinweis
Jeder Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt gemeldet werden. Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung ein (z.B. in einem Krankenhaus, Altenheim und Pflegeheim, Gefängnis), dann muss diese Einrichtung die Meldung beim Standesamt machen. In allen anderen Fällen können folgende Personen den Sterbefall melden:
- Angehörige
- Person, die mit der verstorbenen Person zusammen gelebt hat
- Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
- Andere Personen, die beim Tod dabei waren oder davon gewusst haben
Zuständig
Standesamt (Personenstandswesen)
Rathaus
1.Obergeschoss, Zimmer 121 und 1222
Marktplatz 1-5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-135 oder 404-136
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall meldet.
- Eine ärztliche Todesbescheinigung. Auf dieser Bescheinigung gibt es ein Blatt A und B. Dieser Teil ist nicht vertraulich und gibt nur Auskunft über den Tod. Es gibt noch ein Blatt 1 und 2. Dieser Teil ist vertraulich und in einem Umschlag.
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person. Das gilt als Nachweis über den letzten Wohnsitz. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht.
- Falls die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern des bearbeitenden Standesamts geführt wird, werden bestimmte Unterlagen benötigt.
Erklärung: Das Personenstandsregister eines Standesamtes hat die Daten der Personen, die dort gemeldet sind. Das sind zum Beispiel, Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Adresse
Wenn Sie diese Daten von der verstorbenen Person nicht haben, dann benötigen Sie die Personenstandurkunden der verstorbenen Person:
Eheurkunde der letzten Ehe.
Oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft.
Wenn die Ehe aufgelöst war, dann benötigen Sie en Nachweis über die Auflösung.
Wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, benötigen Siedie Geburtsurkunde.