Geburt
Hinweis
Wird das Kind im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der Geburtshilfe geboren, dann meldet das Krankenhaus oder die Einrichtung die Geburt beim Standesamt. Die Geburt ist innerhalb einer Woche nach der Geburt dem zuständigen Standesamt zu melden.
Zuständig
Standesamt (Personenstandswesen)
Rathaus
1.Obergeschoss, Zimmer 121 und 122
Marktplatz 1-5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-135 oder 404-136
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- Wenn die Eltern verheiratet sind, muss zusätzlich ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister vorgelegt werden. Oder die Geburtsurkunden und die Eheurkunden der Eltern
- Wenn die Mutter ledig ist, muss zusätzlich die Geburtsurkunde der Mutter vorgelegt werden
- Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist, muss zusätzlich ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister vorgelegt werden. Oder die Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und das Scheidungsurteil, wenn sie geschieden ist
- Wenn die Mutter verwitwet ist muss eine Sterbeurkunde des Ehemannes vorgelegt werden