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Lebenslagen

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Wohngeld

Wenn Ihnen dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG zustehen, können Sie kein Wohngeld bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf BAföG haben oder im Fall eines Antrages BAföG-Leistungen gewährt würden.

Haben Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen, z.B. bei Überschreiten der Regelstudienzeit oder der Altersgrenze, können Sie Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen, Ihr Lebensmittelpunkt sein muss. Das richtet sich nach Ihrer konkreten Lebenssituation (z.B. Hauptwohnsitz als Indiz für den Lebensmittelpunkt).

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Dadurch haben Sie aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Tipp: Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden bei den Landkreisen, Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei den Gemeinden.

Freigabevermerk

Stand: 03.05.2024

Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

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Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

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