![Stadt Waldkirch im Schnee](/site/Waldkirch/data/884187/resize/Frühling%2025.4.2013%20Jürgen%20Gocke%20(11).jpg?f=%2Fsite%2FWaldkirch%2Fget%2Fparams_E-412274687%2F2138795%2FFr%25C3%25BChling%252025.4.2013%2520J%25C3%25BCrgen%2520Gocke%2520%252811%2529.jpg&w=1680&h=630&m=C)
Lebenslagen
Übernahmeformen
Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.
- Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
- Entgeltliche Übernahmeformen:
- Verkauf gegen Einmalzahlung
- Verkauf gegen Kaufpreisraten
- Verkauf gegen Renten
- Verkauf gegen dauernde Last
- Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
- Pacht
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg