Lebenslagen

Güterstand

Heiraten Sie, leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Folge der Eheschließung.

Die Zugewinngemeinschaft bedeutet: Die Vermögen der Eheleute bleiben selbständig, jeder verwaltet sein eigenes Vermögen. Sie müssen aber bestimmte Beschränkungen beachten, die den jeweils anderen schützen.

Endet die Ehe, wird der Zugewinn zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Dazu werden die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen verglichen. Der Ehemann oder die Ehefrau mit dem geringeren Zugewinn erhält einen Anspruch auf Ausgleich.

Sie können aber vom gesetzlichen Normalfall abweichen und eigene Vereinbarungen zum Güterstand treffen:

  • Eine Möglichkeit ist die Gütertrennung. Hier bleibt das Eigentum der Eheleute getrennt. Beide verzichten auf den Zugewinnausgleich.
  • Eine weitere Möglichkeit ist die Gütergemeinschaft. Hier entsteht gemeinschaftliches Eigentum an den meisten vor und während der Ehe erworbenen Gegenständen.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft werden meistens in einem Ehevertrag vereinbart. Dieser muss notariell beurkundet werden. Im Ehevertrag lassen sich auch Unterhalt, Altersvorsorge und erbrechtliche Fragen regeln.
Sie können den Güterstand nachträglich einvernehmlich ändern.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook