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Lebenslagen

Fahrrad und Öffentlicher Personennahverkehr

Radfahren

  • ist schnell und flexibel,
  • entlastet die Straßen,
  • fördert die Gesundheit und
  • schont die Umwelt.

Auf vielen kurzen Alltagsstrecken ist das Fahrrad ein unschlagbares Verkehrsmittel für individuelle Mobilitätsbedürfnisse.

Das Fahrrad ist für den Weg vom Wohnort zur Haltestelle und umgekehrt eine optimale Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auch für mittlere und lange Strecken ist die Verknüpfung von öffentlichem Verkehr und Fahrrad eine leistungsstarke Alternative zum Auto, gerade auch mit der zunehmenden Beliebtheit der Pedelecs/E-Bikes. Durch Fahrräder mit Antrieb können noch weiter entfernte Haltestellen leichter und schneller angefahren werden und so gewünschte (Direkt)verbindungen von Bus und Bahn benutzt werden.Die einfachste und wichtigste Form dieser Verknüpfung sind Bike+Ride-Anlagen (kurz: B+R).
Das sind sichere, witterungsgeschützte Fahrradabstellmöglichkeiten an Haltestellen und Bahnhöfen.

Mit der RadSTRATEGIE und dem Koalitionsvertrag verfolgt das Land das Ziel, 100.000 Fahrradabstellplätze zusätzlich bis zum Jahr 2030 zu realisieren.
Um dieses Ziel mit den Akteuren vor Ort erreichen zu können, hat das Land einen Leitfaden zum Thema B+R veröffentlicht.
Zur weiteren Unterstützung für die Kommunen, Landkreise und Verbünde hat das Land die Beratungsstelle Bike+Ride eingerichtet.
Auch an die finanziellen Aspekte wird gedacht - bis zu 90% Förderung sind derzeit für B+R Maßnahmen möglich.

Es ist auch möglich, Fahrräder im Nahverkehr und in vielen Fernverkehrszügen mitzunehmen.
Auf den meisten Strecken in Baden-Württemberg ist die Fahrradmitnahme außerhalb der Hauptverkehrszeit in den Zügen kostenlos möglich. Die Mitnahmeregelungen wurden in allen Verkehrsverbünden harmonisiert.

Um Radfahren in Kombination mit Bus und Bahn noch attraktiver zu machen, gibt es im Öffentlichen Personennahverkehr somit verschiedene Erleichterungen und Angebote. Ziel ist, so nachhaltige individuelle Reiseketten zu ermöglichen.

Freigabevermerk

19.10.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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