Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Lebenslagen / Der Bund fürs Leben / Familie in der Gesellschaft / Gleichgeschlechtliche Partner

Lebenslagen

Gleichgeschlechtliche Partner

Von August 2001 bis 30. September 2017 konnten homosexuelle Paare in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Bund fürs Leben schließen.

Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen, nicht mehr aber eine eingetragene Lebenspartnerschaft.

Die gesetzlichen Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften stimmen größtenteils mit denen der Ehe überein. In beiden Formen genießen die Partner und Partnerinnen Unterhaltsrecht, Erbrecht und ein Recht auf gemeinsame Namensführung. Ebenso sind Sie als Lebenspartner oder Lebenspartnerin in die Familienversicherung einbezogen. In der Krankenkasse ist ein Partner oder eine Partnerin ohne eigenes Einkommen daher beitragsfrei mitversichert. Überdies erhält der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Tod des anderen eine Hinterbliebenenrente.

Anders als bei der Ehe haben gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebensparterschaft leben kein gemeinsames Adoptionsrecht. Hat aber einer der beiden schon ein Kind, kann der oder die jeweils andere es adoptieren (Stiefkindadoption). Eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen haben das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das heißt, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen dürfen seitdem ein Kind adoptieren, das ihr Partner oder ihre Partnerin schon adoptiert hat.

Rechtsgrundlage

-

Freigabevermerk

09.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg und das Justizministerium Baden-Württemberg.

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook