Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Lebenslagen / Behinderung / Grad der Behinderung / Dauernde Einbuße der Beweglichkeit

Lebenslagen

Dauernde Einbuße der Beweglichkeit

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 kann das Versorgungsamt beim jeweiligen Landratsamt eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit feststellen. Erforderlich ist die Beeinträchtigung der Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen.

Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann sowohl auf einem Schaden des Stütz- und Bewegungsapparates beruhen als auch auf die Schädigung von Organen zurückzuführen sein (z.B. bei Herz- und Lungenfunktionsstörungen mit einem GdB von 30). Sie kann auch bei inneren Krankheiten vorliegen, beispielsweise bei Schäden an den Sinnesorganen (z.B. bei einer Seh- oder Hörbehinderung mit einem GdB von 30).

Vertiefende Informationen

Diese Einstufung ermöglicht die Inanspruchnahme eines Freibetrags bei der Einkommensteuer.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

27.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12 Uhr
Donnerstag: 14 - 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 - 15.30 Uhr

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Presse- und Medienanfragen

E-Mail: presse@stadt-waldkirch.de
Telefon: +49 7681 404-224
+49 7681 404-235
Mo - Fr 8 -12 Uhr