Unterstützung beim Antrag auf Wohngeld

Wohngeld können Sie bekommen, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Und damit Sie familiengerecht wohnen können. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Sie für selbst genutzten Wohnraum haben. Es soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten bezahlen zu können. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss bekommen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum können es als Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie selbst darin wohnen. 

Unter dem folgenden Link steht Ihnen ein Wohngeldrechner zur Verfügung, der einen Anhalt gibt, ob Sie wohngeldberechtigt sind:

Wohngeldrechner

Antragsunterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unter dem folgenden Link können Sie die Antragsunterlagen als PDF herunterladen: 

Antragsunterlagen Mietzuschuss (264 KB)

Antragsunterlagen Lastenzuschuss (217 KB)

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen können Sie sich gerne an Frau Wisser, Frau Götz oder Frau Golbach wenden. Die Telefonnummern ist 07681 404-9221.

Bitte senden Sie den Antrag und die oben genannten weiteren Unterlagen postalisch an die folgende Adresse:

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
79183 Waldkirch

Notwendige Unterlagen für Mietzuschuss

  • Mietvertrag
  • Mietzahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate ALLER Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. Unterhaltstitel oder auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls Nachweis Kindergeldzahlung von der Familienkasse (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung

Notwendige Unterlagen für Lastenzuschuss

  • Kaufvertrag 
  • Fremdmittelbescheinigung (von der Bank)
  • Kontoauszug über Kreditzahlung 
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ALLER Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls Nachweis Kindergeld (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartnerinnen

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach


Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummer

07681 404-9221

E-Mail

wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr