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Unterstützung bei der Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Hinweis

Sie können eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie:

  • staatliche Sozialleistungen bekommen, wie zum Beispiel: 
    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder wenn Sie taubblind sind
  • oder wenn Sie Blindenhilfe bekommen.

Früher waren das die GEZ-Gebühren. Sie können einen Link anklicken zum Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.

Zuständig für die Antragstellung

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefon: 07681 404-9221

Zuständig für die Bewilligung

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der rechten Seite.

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartnerinnen

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach


Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummer

07681 404-9221

E-Mail

wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr