Unterstützung bei der Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Hinweis
Sie können eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie:
- staatliche Sozialleistungen bekommen, wie zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder wenn Sie taubblind sind
- oder wenn Sie Blindenhilfe bekommen.
Früher waren das die GEZ-Gebühren. Sie können einen Link anklicken zum Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.
Zuständig für die Antragstellung
Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefon: 07681 404-9221
Zuständig für die Bewilligung
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der rechten Seite.