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Unterstützung bei Bildung und Teilhabe

Hinweis

Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld sollen Angebote in der Schule und in der Freizeit auch nutzen können. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten. Zu den Angeboten für Bildung und Teilhabe gehören:

  • Mittagessen
  • Nachhilfeunterricht
  • Lernmaterial, wie zum Beispiel, Bücher und Hefte
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten (beispielsweise die Mitgliedschaft in Vereinen)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler

Zuständig für die Entscheidung

Landratsamt Emmendingen (Kreissozialamt)
Markgrafenstraße 8
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 451-0

IN WALDKIRCH BEKOMMEN SIE UNTERSTÜTZUNG, WENN SIE EINEN ANTRAG DAFÜR STELLEN WOLLEN

Zuständig

Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefonnummern 07681 404-9221

Notwendige Unterlagen

  • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Eine Bestätigung der Teilnahme. Sie bekommen die Bestätigung von der Schule. Fragen Sie den Klassenlehrer Ihres Kindes.
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung, zum Beispiel wenn Ihr Kind Nachhilfe braucht. Dazu benötigen Sie die Bestätigung der Schule, dass Ihr Kind eine Lernförderung braucht. Fragen Sie den Klassenlehrer Ihres Kindes.

  • Nachweis Bewilligungsbescheid. Da ist zum Beispiel: Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld 

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartnerinnen

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach


Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummer

07681 404-9221

E-Mail

wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr