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Unterstützung beim Antrag auf Kinderbetreuungskosten

Hinweis

Die Betreuungskosten für Kinder können Sie als Sonderausgaben von der der Steuer absetzen. Gefördert werden Kosten zum Beispiel von Kindergarten, Hort oder Tagesmutter. Gefördert werden Kosten für Kinder bis 13 Jahre. Wenn das Kind behindert ist, gibt es die Altersgrenze nicht.

Zuständig für die Entscheidung

Landratsamt Emmendingen (Jugendamt)
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 451-3101 

In Waldkirch bekommen Sie Unterstützung, wenn Sie einen Antrag dafür stellen wollen

Zuständig

Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
2.Obergeschoss, Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404-9221

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der rechten Seite.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis aller Einkommen im Haushalt: Lohn oder Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Wenn Sie selbstständig sind, benötigen wir den Steuerbescheid des Vorjahres
  • Nachweis über Kosten der Betreuung. Zum Beispiel Gebührenbescheid des Kindergartens.
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Versicherungen (zum Beispiel: Haftpflicht, Hausrat, KFZ-Versicherung oder andere)

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartnerinnen

Anna Wisser, Michaela Götz und Mona Golbach


Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummer

07681 404-9221

E-Mail

wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr