Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Leistungen

Leistungen

Leistungen

Einrichtung einer Baustelle vorankündigen

Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

Die sogenannte Vorankündigung müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.

Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen Sie einen Koordinator beziehungsweise mehrere Koordinatoren bestellen.

Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, müssen Sie zusätzlich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Vorankündigung übermitteln müssen und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

Zuständige Stelle

  • wenn die Baustelle in einem Stadtkreis liegt: die Gewerbeaufsicht bei der Stadtverwaltung
  • wenn die Baustelle in einem Landkreis liegt: die Gewerbeaufsicht beim Landratsamt
  • für Baustellen auf einem Betriebsgelände mit nach dem Umweltrecht bedeutsameren Anlagen: die Gewerbeaufsicht des jeweiligen Regierungspräsidiums
  • für Baustellen auf folgenden Betriebsgeländen ausschließlich die Landesbergdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg:
    • Betriebsgelände und Tätigkeiten, die der Bergaufsicht unterliegen
    • Betriebsgelände mit Seilbahnen, die dem Personenverkehr dienen
    • Betriebsgelände mit Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen und mit 16 bar Druck oder mehr betrieben werden
    • Anlagen der untertägigen Abfallentsorgung
    • Betriebsgelände mit Anlagen, die der Herstellung, wesentlichen Erweiterung und wesentlichen Veränderung von unterirdischen Hohlräumen dienen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Arbeiten dauern voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und dabei werden mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sein oder
  • der Umfang der Arbeiten wird 500 Personentage voraussichtlich überschreiten.

Verfahrensablauf

Sie müssen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung schicken. Nutzen Sie dafür das im Internet erhältliche Formular.

Die Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Ort der Baustelle
  • Name und Anschrift des Bauherren
  • Art des Bauvorhabens
  • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  • Name und Anschrift des Koordinators oder der Koordinatorin
  • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeit
  • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

Fristen

spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

Erforderliche Unterlagen

  • eventuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.05.2019 freigegeben.

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook