Heirat
Hinweis
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, bevor Sie eine Heirat anmelden möchten. Die Dokumente und Unterlagen, die benötigt werden, sind unterschiedlich. Das ist in jedem Herkunftsland anders. Das Standesamt kann Sie darüber informieren, welche Dokumente Sie brauchen.
Zuständig
Standesamt
Rathaus, 1.Obergeschoss, Zimmer 121 und 122
Marktplatz 1-5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-135 oder 404-136
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Wenn die Geburt in Deutschland beurkundet ist, benötigt man eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese muss beglaubigt sein mit einem Hinweisteil. - Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.
Diese darf nicht älter als vier Wochen sein. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht die aufenthaltsrechtlichen Erlaubnis für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht. - Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners.
Erklärung: Ein Identitätsnachweis ist ein Nachweis, dass eine Person auch wirklich die Person ist, die im in den Urkunden angegeben ist.
Erklärung Ehefähigkeitszeugnis: In verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Bestimmungen, wann man heiraten darf. Deshalb muss geklärt werden, dass der ausländische Partner dafür eine Erlaubnis hat.
Für fremdsprachige Urkunden müssen Sie lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen. Das bedeutet, dass alles übersetzt ist. In Deutschland gibt es dafür öffentlich bestellte Übersetzer. Sie sind vereidigt.
Erklärung: Vereidigt bedeutet, dass der Übersetzer einen Eid geschworen hat, dass er sein Amt nach dem Recht und Gesetz des Landes ausübt. Und dass er nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet. Das Standesamt hat eine Liste mit allen vereidigten Übersetzern und Dolmetschern.
Ausländische Urkunden benötigen oft eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Das bedeutet, dass die Behörde im Ausland die Urkunde beglaubigen muss. Das nennt man Apostille. Eine Überbeglaubigung kann auch die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat machen. Zum Beispiel, die deutsche Botschaft in Frankreich, wenn der Partner die französische Staatsbürgerschaft besitzt. Das nennt man dann Legalisation.